Allgemeine Geschäftsbedingungen zurück
Teil 1: Herstellung von Druckerzeugnissen
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs-und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Preise, Vertragsschluss
- Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
- Nachträgliche Änderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsfähiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
- Soweit Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet.
- Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
III. Zahlung
- Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.
- Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
- Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
IV. Lieferung
- Lieferfristen werden spätestens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern dies nicht geschieht, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.
- Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
- Teillieferungen für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind und
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt.
- Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
- Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber nur dann unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurücktreten, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Abs. 5 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
- Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen von vorübergehender Dauer – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
- Bei Aufträgen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufaufträge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder
- die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,
- die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder
- dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.
- Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
- Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können übliche Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
- Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
VII. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet
- für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,
- Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Die Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Der Auftragnehmer haftet schließlich
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
VIII. Verjährung
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 1. genannten Schadensersatzansprüche und solcher aus dem Produkthaftungsgesetz in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
XII. Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen-oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Teil 2: Onlinehandel
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.
- Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der COLOR+ GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer).
II. Anmeldung
- Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
- Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.
III. Vertragsschluss
Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch klicken auf die Schaltfläche „Kaufen“ ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
IV. Lieferung; Versand
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
V. Preise; Versandkosten
- Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzlichen Umsatzsteuern. Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt und werden vom Auftragnehmer auf der Rechnung ausgewiesen.
- Fallen, wie z. B. beim Versand in Länder außerhalb der EU, Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
VII. Zahlung
- Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss (III.) zur Zahlung fällig.
- Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.
VIII. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind waren zu liefern,
- die nach spezifikation Des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind. Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Das gilt Auch, wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei. Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang I verwiesen.
IX. Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
X. Beanstandungen/Gewährleistungen
- Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten vorbehaltlich Punkt XI die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
- Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
XI. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet
- für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
- Der Auftragnehmer haftet ferner
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Der Auftragnehmer haftet schließlich
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
XII. Verjährung
- Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 11 Abs. 1 bis 3. § 11 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
- Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
XIII. Datenherausgabe; Archivierung
- Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2 oder äußert den ausdrücklichen Wunsch zur Rücksendung. Die Kosten der Rücksendung trägt in dem Fall der Auftraggeber.
- Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XIV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
XV. Datenschutz
- Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
- Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.
XVI. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers in Soltau. Zuständig ist das Gericht am Firmensitz des Auftragnehmers auch, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.
Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung
Soweit Sie auf unserer Homepage Waren bestellen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
- Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
- Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.
- Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Der Zugang Ihrer Bestellung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Im Falle der Annahme ihres Angebots versenden wir an Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
- Etwaige Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
- Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern. Nicht enthalten sind die von Ihnen zu tragenden Versandkosten, die jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Ausführliche Informationen enthält § 5 der AGB.
- Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt nach Ihrer Wahl mittels Vorkasse, Rechnung, Lastschrift oder per Nachnahme.
- Für den Fall, dass Sie Verbraucher sind, haben Sie ein Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer waren zu liefern hat, die nach spezifikation des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder Waren zu liefern sind, die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
zurück